Beurlaubung
Ihre Klassenlehrerin kann Ihr Kind bis zu zwei Tagen aus wichtigen Gründen beurlauben.
!!Ausnahme: Direkt vor oder im Anschluss an Ferien!!
Hier gilt Folgendes: Beurlaubungen direkt vor oder im Anschluss an einen Ferienabschnitt müssen rechtzeitig schriftlich und begründet bei der Schulleitung beantragt werden.