Regenbogenschule / Bad Camberg

Gestattung

Es kann vorkommen, dass Sie umziehen (in die Nähe), und damit eine andere Schule die zuständige Schule wird. In begründeten Fällen kann Ihr Kind aber unsere Schule weiter besuchen, wenn Sie dies wünschen. Hierfür müssten Sie ein sogenanntes „Gestattungsgesuch" stellen. Füllen Sie das Formular (finden Sie unter Service) aus und reichen Sie es bei uns ein (mit einer schriftlichen Begründung, warum Ihrer Meinung nach die im Gestattungsgesuch genannten Gründe zutreffen und dem Vermerk, dass Sie für den Transport des Kindes selber aufkommen).

Bitte beachten Sie: Unter „wohnt im Schulbezirk der ........... Schule" müssen Sie die Schule angeben, die für Ihren zukünftigen neuen Wohnort zuständig ist.