Regenbogenschule / Bad Camberg

Brillenschaden

AUS DER PRAXIS FÜR DIE PRAXIS

Was ist bei einem Brillenschaden zu tun?

 Britta Wegener

 

•1.    Der Brillenschaden

                   In der großen Pause spielen mehrere Schüler auf dem Schulhof Ball.

                 Während des Spiels wird ein Schüler von dem Ball am Kopf getroffen,

                 dabei fällt ihm die Brille herunter und geht zu Bruch.

Einen Körperschaden erleidet er nicht.

Was ist nun von Seiten der Schule zu tun ?

 

•2.    Die Meldung

 

Von der Schule ist in diesen Fällen die Unfallanzeige vollständig ausgefüllt an die UKH zu senden.

Auch wenn sich kein Körperschaden wie in obigem Beispiel ereignet hätte, wäre der Sachschaden dem Unfallversicherungsträger mit dem Vordruck Unfallanzeige zu melden. In das Feld „Unfallhergang" ist eine kurze Schilderung des Unfallhergangs, bzw. Beschreibung, wie es zu dem Brillenschaden gekommen ist, einzutragen.

Die Unfallmeldung wird dann der UKH zugesandt.

  •3.    Die Kostenübernahme

       Die Eltern suchen nun gemeinsam mit ihrem Sohn einen Optiker auf, der eine neue Brille herstellt oder die Reparatur der alten Brille vornimmt.  Die Brillenrechnung wird den Eltern in Rechnung gestellt, die diese zunächst vollständig an den Optiker begleichen.  Im Anschluss daran wird die Rechnung im Original, sowie eine Kopie der alten Brillenrechnung unter Angabe der Bankverbindung und eventuell einem kurzen Begleitschreiben bei der Unfallkasse eingereicht. Sofern aus der Originalrechnung nicht hervorgeht, dass der Betrag bereits an den Optiker beglichen wurde, bitte entsprechende Quittung oder den Kontoauszug über den gezahlten Betrag beifügen. Die UKH muss gegenüber der Haftpflichtversicherung der Schule bei einem Brillenschaden in Vorleistung treten, woraus sich ergibt, dass bei einem anerkannten Schulunfall immer die UKH der erste Ansprechpartner ist. Nach Eingang der Rechnung wird diese geprüft, eine Erstattung erfolgt nach den für den Versicherungsträger geltenden Hilfsmittelrichtlinien. Die Rechnung wird, soweit die Kosten nicht vollständig übernommen werden, mit einem Erstattungsvermerk versehen, an die Eltern zurückgesandt.

      Die Eltern können nun anhand der Rechnung erkennen, welcher Betrag von der UKH übernommen worden ist und müssen sich nun bezüglich des Restbetrages an die Schule wenden, die die Rechnung nun an ihre Haftpflichtversicherung zwecks Übernahme des Differenzbetrages weiterleitet.

      Bei einer vollständigen Kostenübernahme durch die UKH verbleibt die Rechnung natürlich bei der UKH.

 

Zusammenfassung

Verhalten nach Eintritt eines Brillenschadens

 

  •  Meldung auf dem Vordruck Unfallanzeige an die Unfallkasse Hessen

 

  •  In Vorleistung bezahlte Originalrechnung mit Kopie der alten Brillenrechnung einreichen, sofern die Kopie nicht vorliegt, bitte Nachweis vom Optiker über die Anschaffung der zerbrochenen Brille

 

  •  Ggf. Quittungsbeleg oder Kontoauszug über geleistete Zahlung an Optiker beifügen

 

  •  Prüfung der Rechnung durch die UKH und ggf. Erstattung.  Falls Differenzbetrag entsteht, Einreichung beim zuständigen Haftpflichtversicherungsträger durch die Schule.

 Dieser Leitfaden ist natürlich grundsätzlich auch für alle anderen bei der UKH versicherten Personen heranzuziehen.

 Sie haben Fragen zu diesem Thema? Wir beantworten Sie gerne! Montag bis Freitag von 7.30-18.00 Uhr

 069-29972-440

 Info- und Beratungsteam der Entschädigungsabteilung UKH

 

Zum Abschluss noch eine Bitte:

Bitte reichen Sie die Unterlagen erst dann ein, wenn sie vollständig sind. Dadurch ist eine rasche Abwicklung Ihres Begehrens gewährleistet.